Ob Kurz- oder Vollgutachten, bei uns erhalten Sie auf Wunsch Ihre umfangreiche Immobilienbewertung, die gerichtlich nach ImmoWertV anerkannt sind oder auch von Banken nach BelWertV akzeptiert werden.
Ob Kurzgutachten, worin der Wert in wenigen Seiten ermittelt wird, oder aber ein 20-40 seitiges Vollgutachten für gerichtliche Festsetzungen - etwa bei Erbfällen - bei uns erhalten Sie Ihr rechtssicheres Immobilienwert-Gutachten nach den gesetzlichen Standards.
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