Ein leidiges Thema, welches mit viel Papierarbeit und nicht selten viel Stress mit dem ehemaligen Partner verbunden ist. Zwischen all den Dingen, die man vor, während und nach einer Scheidung beachten muss, ist eines der größten finanziellen Themen die eigene Immobilie. Denn was passiert mit dem Eigenheim, wenn sich die Hauseigentümer trennen, beide aber als Eigentümer einer Immobilie vermerkt sind? Wie lässt sich das gemeinsame Objekt aufteilen, schließlich kann man eine Immobilie nicht durch die Mitte trennen oder geht das vielleicht auch? Erfahren Sie hier mehr.
Zugewinngemeinschaft zweier Eheleute
In den aller meisten Fällen wird nichts abweichendes bei einer Ehe vereinbart, weshalb grundsätzlich eine Zugewinngemeinschaft gilt. Was sich hinter der Funktionsweise einer Zugewinngemeinschaft und den weiteren möglichen Güterständen verbirgt, würde hier zu sehr vom eigentlichen Thema abweichen, weshalb dies zunächst nicht intensiver beleuchtet wird.
Was bietet sich als Vorgehensweise an?
Während der Ehe erworbene Vermögenswerte wie die Immobilie müssen bei einer Scheidung über einen sogenannten Ausgleichsanspruch zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. In der Praxis handelt es sich dabei um reine Geldwerte, also den Anspruch auf Zahlung von Geld. Umso schwieriger bei einer Immobilie, die nicht innerhalb eines Tages in Geld umgewandelt werden kann. Die Scheidenden müssen sich einigen, wie genau mit der Immobilie verfahren wird. Mögliche Optionen sind dabei der Verkauf der Immobilie oder eine mietähnliche Zahlungsvereinbarung, durch die das Haus (Meist von demjenigen, der weiter in dem Haus wohnen bleibt) hälftig von einem Partner abbezahlt wird. Auch hier gibt es in der Praxis Schwierigkeiten sich auf das genaue Modell einer Zahlungsvereinbarung zu einigen. Ist das Haus noch nicht abbezahlt, kann es zudem zu Schwierigkeiten in der Haftungsfrage kommen: Wer muss laut Bank weiterhin für den Kredit aufkommen? Das kann ebenso individuell von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Im suboptimalsten Fall hilft nur noch ein Gericht weiter, das entscheidet, wie vorgegangen wird. Suboptimal deshalb, weil hier jedoch erhebliche Gerichtskosten entstehen und der Prozess in schwierigen Fällen Monate bis Jahre andauern kann. .
Realteilung als räumliche Lösung
Tatsächlich bieten viele Immobilien die Möglichkeit, eine Realteilung durchzuführen. Das ist eine Ausweichlösung, durch die eine Immobilie bei Scheidung durch Umbaumaßnahmen in zwei Wohneinheiten geteilt wird. Der Spielraum in diesem Fall ist größer: Entweder können die Ehepartner in Scheidung das Haus hälftig weiterverkaufen oder vermieten oder sogar selbst darin wohnen bleiben. Auch hier ist in manchen Fällen Vorsicht geboten: Die Umbaumaßnahmen können je nach Immobilie auch im vier oder fünfstelligen Eurobereich landen. Daher sollte man sich die Immobilie genau anschauen und mit einem Fachmann vorab reden, was für Kosten hier auf einen zukommen könnten.
Kinder des Ehepaares: Übertragen lassen?
Eine ideelle Lösung bietet sich, wenn man sich einigt, die gemeinsame Immobilie auf das oder die Kinder zu übertragen. Somit bleibt die Immobilie im Familienbesitz und es kommt bestenfalls zu keinem Gerichtsstreit und nicht zur räumlichen Aufteilung der Immobilie.
Teilungsversteigerung: Davon raten wir ab!
Wenn manche nicht warten möchten oder können, bietet sich die Teilungsversteigerung an. Hier wird ein Gericht beauftragt, das Objekt zu versteigern. Die Erlöse sind in diesen Fällen deutlich unter dem Wert, den eine Immobilie beim Verkauf durch einen Makler erzielen kann. Man spart sich in der Regel hier vielleicht einige Monate an Zeit, aber oft ist es vernünftig und in der Praxis leicht vereinbar zwischen den Scheidenden, den Verkauf der Immobilie in professionelle Hände zu geben. So kann gemeinsam von einem höheren Erlös profitiert werden.
Also unser Rat: Entscheiden Sie sich dazu, die Immobilie zu verkaufen, dann kommen Sie gerne auf uns zu. In Bad Kreuznach steht Ihnen Ihr Immobilienmakler Özben Savran kompetent zur Seite und findet wirtschaftlich die sinnvollste Lösung: Den Verkauf zum bestmöglichen Preis. Die Immobilie bei einer Scheidung zu verkaufen ist meist der sinnvollste Weg, den Scheidungsprozess abzuschließen.